Betriebsübergang
Was ist unter einem sogenannten "Betriebsübergang" zu verstehen?
Wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft, meistens durch Unternehmenskauf, auf einen anderen Inhaber übergeht nennt man dies Betriebsübergang.
Was passiert mit den Arbeitsverhältnissen, die zu diesem Zeitpunkt bestanden haben?
Wenn ein Betrieb übergeht, so tritt der neue Inhaber in alle Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das Arbeitsverhältnis besteht demnach bei dem neuen Inhaber so fort, wie es bei dem alten Inhaber bis zuletzt bestanden hat.
Gilt dies für alle Arbeitsverhältnisse?
Die entsprechende gesetzliche Bestimmung ist grundsätzlich auf alle bestehenden Arbeitsverhältnisse anwendbar ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Teilzeit-, Vollzeitarbeitsverhältnisse oder Ausbildungsverhältnisse handelt. Von der gesetzlichen Regelung profitieren jedoch nicht Arbeitnehmerähnliche Personen, freie Mitarbeiter oder Geschäftsführer.
Wie erfährt ein Arbeitnehmer von einem Betriebsübergang?
Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber müssen die von dem Betriebsübergang betroffenen Arbeitgeber schriftlich informieren. In dieser Information muss der Zeitpunkt des Übergangs, der Grund für den Übergang, die Folgen für die Arbeitnehmer sowie die weiteren Maßnahmen bezüglich der Arbeitnehmer genannt sein.
Kann sich der einzelne Arbeitnehmer gegen einen Übergang seines Arbeitsverhältnisses wehren?
Der Arbeitnehmer kann dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Inhaber innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Information schriftlich widersprechen. Dies hat dann zu Folge, dass das Arbeitsverhältnis nicht übergeht und der Arbeitnehmer bei seinem ursprünglichen Arbeitgeber beschäftigt bleibt. Meist hat jedoch der ursprüngliche Arbeitgeber wegen der Betriebsveräußerung keine Arbeit mehr für den zurückbleibenden Arbeitnehmer, sodass dieser dann einer betriebsbedingten Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ausgesetzt wäre. Es ist entsprechend wichtig rechtzeitig zu überlegen, welche Entscheidung man trifft.
Kann denn der neue Arbeitgeber nach Übergang des Arbeitsverhältnisses die Arbeitsbedingungen ändern?
Wenn die Arbeitsbedingung zwischen den Parteien, beispielsweise durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt sind, so werden diese Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem jeweiligen Arbeitnehmer. Der neue Arbeitgeber darf die Arbeitsverhältnisse dann nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Betriebsübergang zum Nachteil des jeweiligen Arbeitnehmers abändern.