Vertragsrecht

Im Vertragsrecht ist unter anderem definiert, wie Verträge zustande kommen, was für die Wirksamkeit Voraussetzung ist und wie ein Vertrag erlischt.

 

Gestaltung und Überprüfung von Verträgen


Ein Vertrag regelt ein Rechtsgeschäft zwischen zwei oder mehreren Parteien. Gegenstand können hier verschiedene Dinge sein und somit sehen auch die Verträge oft sehr unterschiedlich aus. Wir beschäftigen uns mit den verschiedensten Vertragsformen und beraten Unternehmen und Privatpersonen bei der GestaltungPrüfung und rechtlichen Durchsetzung von Verträgen. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten bei der Interpretation von bereits bestehenden Vertragsinhalten.

 

Zu unseren betreuten Rechtsgebieten gehören:

  • Kaufvertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Darlehensrecht