Die Abfindung
Immer wieder hört man das Wort Abfindung. Hierbei ist nicht jedem klar, was eine Abfindung ist und wem diese zusteht. Einfach ausgedrückt ist die Abfindung der Geldbetrag, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zahlt, damit dieser auf sein Arbeitsverhältnis verzichtet. Meist gehen Abfindungszahlungen Kündigungen voraus. Wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine solche Kündigung wehrt, so kann der Arbeitgeber eine Abfindungszahlung anbieten um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu verhindern. Kurz gesagt, der Arbeitgeber „kauft“ sich von dem Arbeitnehmer mit der Abfindung frei. Freiwillig wird wohl kein Arbeitgeber eine Abfindung zahlen.
Anders ist dies wenn ein Sozialplan existiert, aufgrund dessen Abfindungszahlungen fließen müssen. Dann braucht der Arbeitnehmer grundsätzlich nichts zu unternehmen um in den Genuss dieser Abfindung zu kommen. Wenn ein solcher Sozialplan jedoch nicht besteht, muss der Arbeitnehmer sich selbst darum kümmern. Es sollte gegen eine Kündigung unverzüglich vorgehen und in dem gerichtlichen Verfahren eine Abfindungslösung finden. Für die Höhe der Abfindung gibt es keine gesetzliche Regelung. Es existiert jedoch eine Faustformel nach der man für jedes Jahr der Beschäftigung ein halbes Bruttomonatsgehalt erhält. Dies ist jedoch lediglich ein Richtwert. Je nach dem wie gut oder wie schlecht die Chancen sind eine Kündigung anzugreifen variiert der Wert nach oben oder unten.