Arbeitszeugnis

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben alle Arbeitnehmer. Selbst die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nur kurz angedauert hat, haben einen solchen Anspruch.

Wie muss der Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangen?

Die Geltendmachung des Anspruchs auf ein Zeugnis unterliegt keinen besonderen Formvorschriften. Der Arbeitnehmer kann bei der Zeugniserteilung verlangen, dass sich das Zeugnis nicht nur auf die Beschreibung seiner Tätigkeiten bezieht, sondern auch auf Verhalten und Leistung während seiner Beschäftigung. In diesem Fall handelt es sich um ein so genanntes qualifiziertes Zeugnis.

Wann muss der Arbeitnehmer sein Zeugnis verlangen?

Der Zeugnisanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist, also nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Zeugnisanspruch kann aber auch schon früher verfallen, wenn so genannte vertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen kürzere Zeiträume vorsehen. Der Anspruch kann auch schon vor Ablauf der dreijährigen Verjährung verwirken. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Untätigkeit des Arbeitnehmers bezüglich seines Zeugnisses über zehn Monate ausreichen lassen, um den Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses als verwirkt anzusehen.

Wann muss das Zeugnis erteilt werden?

Der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses besteht nach § 109 der Gewerbeordnung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bereits ab Zugang der Kündigung zur Zeugniserteilung verpflichtet ist.

Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Zeugnis zusenden?

Grundsätzlich handelt es sich bei dem Anspruch um Zeugniserteilung um eine Holschuld, sodass der Arbeitgeber das Zeugnis nur in seinen Geschäftsräumen zur Abholung bereit halten muss. Nur dann, wenn die Abholung dem Arbeitnehmer aus Entfernungsgründen nicht zuzumuten ist oder sich der Arbeitgeber mit der Erteilung in Verzug befindet, muss er das Zeugnis schicken.

Wann kann ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen?

Ein Zwischenzeugnis kann verlangt werden, soweit hierfür ein berechtigter Anlass besteht. Ein solcher ist zum Beispiel anzunehmen, bei Vorgesetzenwechsel, Versetzung, einem Betriebsübergang usw. Hat der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erteilt, darf er von den Bewertungen im später erteilten Endzeugnis nur dann nach unten abweichen, wenn sich an den Leistungen oder dem Verhalten des Arbeitnehmers tatsächlich etwas gravierendes geändert hat.

Wer muss das Zeugnis ausstellen?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen? Der Arbeitgeber ist bei der Zeugniserteilung jedoch auch berechtigt, sich eines Angestellten als Vertreter zu bedienen. Dieser muss jedoch dem Arbeitnehmer, dessen Zeugnis erteilt wird, weisungsbefugt gewesen sein.

Wie muss ein Zeugnis äußerlich aussehen?

Zeugnisse sind maschinenschriftlich und in der Regel auf dem Briefbogen des Arbeitgebers zu erstellen, wenn dieser für seine Geschäftskorrespondenz Firmenbögen verwendet. Es muss auf haltbarem Papier von guter Qualität abgefasst sein und darf keine Radierungen, Streichungen, Verbesserungen, Flecken oder ähnliches aufweisen. das Zeugnis darf zweimal gefaltet werden, um den Zeugnisbogen in einem Geschäftsumschlag üblicher Größe unterzubringen. Außerdem ist das Zeugnis grundsätzlich auf den Tag der tatsächlichen Ausstellung zu datieren. Liegt dieser nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so ist dieser auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurück zu datieren.

Außerdem muss das Zeugnis vom Arbeitgeber oder der ausstellenden Person eigenhändig unterzeichnet sein.