Zunächst soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2021 auf 9,50 € brutto je Zeitstunde angehoben werden. Dann soll eine schrittweise Steigerung erfolgen zum 1.7.2021 auf 9,60 € brutto, zum 1.1.2022 auf 9,82 € brutto und zum 1.7.2022 auf 10,45 € brutto.
Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vom 30.6.2020 umgesetzt. Die vierstufige Erhöhung soll dazu beitagen, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern.