Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Dabei prüft sie, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, um zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Zur Orientierung dient die Tarifentwicklung.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, wird dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen. Er selbst sieht in dem Ergebnis der Kommission ein wichtiges Signal, "dass sich die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland und die entsprechenden Tarifabschlüsse auch in einem steigenden Mindestlohn abbilden". Auch das gehöre zu einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft.