AKTUELLES
Hier erhalten Sie alle Beiträge nach Rechtsgebieten geordnet:
| Urlaubsansprüche gehen gem. § 7 Abs. 3 BUrlG spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter | 17:21, 11.01.2012 | |
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Urlaubsansprüche gehen gem. § 7 Abs. 3 BUrlG bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten. Eine hiervon abweichende Auslegung von § 7 Abs. 3 BUrlG ist nach dem Urteil des EuGH vom 22.11.2011 (Rs. C-214/10 - "Schulte") unionsrechtlich nicht geboten.
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| Von Behindertenparkplatz abgeschleppt – Kostenforderung rechtmäßig | 09:58, 06.01.2012 | |
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Parkt ein Kraftfahrer verbotswidrig auf einem von mehreren öffentlichen Behindertenparkplätzen, kann er auch dann abgeschleppt werden, wenn die anderen Behindertenparkplätze unbesetzt sind. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt entschieden.
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| Freistellung schützt Arbeitnehmer nicht vor einer fristlosen Kündigung | 09:48, 06.01.2012 | |
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Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zum vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt, so schließt dies eine fristlose Kündigung während der Freistellung nicht aus. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber erst in diesem Zeitraum Kenntnis von einer schwerwiegenden Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten erhält. Eine derart schwere Pflichtverletzung liegt z.B. vor, wenn ein Bankberater kurz vor Beginn der Freistellung zahlreiche dem Bankgeheimnis unterliegende Daten der von ihm betreuten Kunden an seine private E-Mail-Adresse schickt.
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| Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden: Zugang bereits bei Einwurf in den Briefkasten der Eltern | 09:48, 06.01.2012 | |
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Soll einem minderjährigen Auszubildenden in der Probezeit gekündigt werden, so muss die Kündigung seinem gesetzlichen Vertreter (in der Regel den Eltern) zugehen. Hierfür reicht es aus, dass die Kündigung vor Ablauf der Probezeit in den Hausbriefkasten der Familie eingeworfen wird. Die Kündigung geht den Eltern in diesem Fall selbst dann zu, wenn sie gerade verreist sind.
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| Arbeitgeber können Streikbrecher ohne Zustimmung des Betriebsrats in den bestreikten Betrieb versetzen | 09:49, 06.01.2012 | |
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Wird in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben ein Betrieb bestreikt, so kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats arbeitswillige Arbeitnehmer aus einem nicht bestreikten Betrieb in den vom Arbeitskampf betroffenen Betrieb versetzen, um die Streikfolgen zu begrenzen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 99 Abs. 1 BetrVG entfällt in diesem Fall, weil ansonsten die Arbeitskampffreiheit des Arbeitgebers ernsthaft beeinträchtigt würde.
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| Arbeitgeber dürfen auch ohne besonderen Anlass bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest fordern | 09:49, 06.01.2012 | |
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Arbeitgeber sind berechtigt, schon ab dem ersten Krankheitstag des Arbeitsnehmers die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen. Ein besonderer Anlass oder eine Begründung ist hierfür nicht erforderlich. Es muss insbesondere kein Sachverhalt vorliegen, der auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitnehmers hindeutet.
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| Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen Spind für ihre gesamte Dienstkleidung | 11:37, 20.09.2011 | |
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Müssen Arbeitnehmer Dienstkleidung tragen, so reicht es aus, wenn ihnen für die Aufbewahrung der Kleidung ein Dienstsspind und eine offene Garderobe zur Verfügung stehen. Sie können dagegen nicht verlangen, dass der Dienstspind so groß ist, dass sie ihre gesamte Dienstkleidung darin unterbringen können. Für einen solchen Anspruch gibt es im Gesetz keine Anspruchsgrundlage.
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| Die Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung ist sozial ungerechtfertigt | 11:34, 20.09.2011 | |
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Die Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt ungeachtet des Rechts von Religionsgemeinschaften und ihnen zugeordneter Einrichtungen, von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten entsprechend ihres Selbstverständnisses verlangen zu können, nicht in jedem Fall eine ordentliche Kündigung. Dies ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Loyalitätsverstoß auch bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile ein hinreichend schweres Gewicht hat.
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| Private Internetnutzung am Arbeitsplatz berechtigt öffentliche Arbeitgeber nicht ohne weiteres zur Kündigung | 11:32, 20.09.2011 | |
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Öffentliche Arbeitgeber können einem Beschäftigten wegen unzulässiger privater Internetnutzung nur nach Maßgabe der von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze ohne Abmahnung fristlos kündigen. Eine exzessive private Internetnutzung im Sinn dieser arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung liegt noch nicht vor, wenn es innerhalb eines Überprüfungszeitraums von sieben Wochen lediglich an zwölf Tagen eine Stunde täglich zu Auffälligkeiten gekommen ist.
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| Stellenanzeige "Geschäftsführer gesucht" benachteiligt Frauen - Entschädigungsanspruch i.H.v. 13.000 Euro | 11:30, 20.09.2011 | |
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Eine Stellenanzeige mit der Überschrift "Geschäftsführer gesucht" verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des AGG, wenn sie keinen Zusatz "/in" bzw. "m/w" enthält oder den männlichen Begriff im weiteren Kontext der Anzeige nicht relativiert. Frauen, die sich ohne Erfolg um eine solche Stelle bewerben, können daher eine Entschädigung verlangen. Diese muss so hoch bemessen sein, dass sie für die Zukunft eine abschreckende Wirkung entfaltet.
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